“Ich glaube nicht als falscher Prophet erfunden zu werden, wenn ich prophezeie, dass die Zukunft auf Grund der Erfahrungen, die sie mit der Formlosigkeit machen wird, das ihr abhanden gekommene Verständnis für die Form wiederum gewinnen und zur Einsicht gelangen wird, dass im Kleide ein Stück Stimmung, eine gewisse Garantie des Benehmens steckt – der Lümmel im Frack ist doch nicht ganz derselbe wie der im Oberrock, er fühlt sich »geniert«, und gerade das soll er.”
“Die Kraft eines Volkes ist gleichbedeutend mit der Kraft seines Rechtsgefühls, Pflege des nationalen Rechtsgefühls ist Pflege der Gesundheit und Kraft des Staats.”
“Der Gedanke, dass der Mensch frei ist, ist schwieriger zu finden gewesen, als der, dass die Erde sich um die Sonne bewege; für ersteren lässt sich kein Kopernikus benennen.”
“Heutzutage kann der Welt so leicht kein Genie verlorengehen; wo es auch auftaucht, wird es bemerkt und an diejenige Stelle geschoben, wo es seine richtige Bewertung findet, und letztere gewährt ihm zugleich sein Brot.”
“Es ist unsere eigene Schuld, wenn wir die Lehren der Geschichte erst verstehen, nachdem es zu spät ist; an ihr liegt es nicht, dass wir sie nicht rechtzeitig erfahren, denn sie predigt dieselben jederzeit laut und vernehmlich.”
“Es gibt kein größeres Wunderwerk in der Welt als die Disziplin und Bändigung des menschlichen Willens, deren verwirklichte Lösung im weitesten Umfang wir unter dem Worte Gesellschaft erfassen.”
“Recht ist unausgesetzte Arbeit und zwar nicht bloß der Staatsgewalt, sondern des ganzen Volkes. Jeder Einzelne, der in die Lage kommt, sein Recht behaupten zu müssen, übernimmt an dieser nationalen Arbeit seinen Anteil, trägt sein Scherflein bei zur Verwirklichung der Rechtsidee auf Erden.”
“Die Achtung enthält das Werturteil der Gesellschaft, das sich in Form der öffentlichen Meinung kundgibt; sie hat nicht sowohl die Person als vielmehr den Menschen zum Gegenstande.”
Rudolf von Jhering (1818 – 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt und Einfluss hatte auf das deutsche Privatrecht.