Plinius der Jüngere über

„Deine übrigen Güter werden nach Deinem Tode von einem Besitzer auf den andern kommen, aber ein Werk des Geistes wird nicht aufhören, Dein eigen zu bleiben.“
Deine übrigen Güter werden nach Deinem Tode von einem Besitzer auf

Plinius der Jüngere (um 61 – um 113), Gaius Plinius Caecilius Secundus, Anwalt, Senator, Politiker und Schriftsteller in der römischen Kaiserzeit, bekannt geblieben durch die Plinius-Briefe
Quelle: Briefe (Epistulae). Buch I, Brief 3: Plinius an Caninius Rufus; digital.staatsbibliothek-berlin.de
Was Plinius der Jüngere sagte über materiellen Besitz und geistiges Eigentum.

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