
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) ab 1782 von Goethe, war ein deutscher Dichter, Kritiker und Naturforscher. Er gilt als einer der wichtigsten und bedeutendsten Schöpfer deutschsprachiger Dichtung.
Quelle: Maximen und Reflexionen. Aphorismen und Aufzeichnungen. Nach den Handschriften des Goethe- und Schiller-Archivs hg. von Max Hecker, 1907. Aus Wilhelm Meisters Wanderjahren, 1829. Betrachtungen im Sinne der Wanderer
Was Goethe sagte über das Recht.
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Ähnliche Zitate zum Nachdenken:
- „An die Gesetzgeber: Setzet immer voraus, dass der Mensch im ganzen das Rechte will, im einzelnen nur rechnet mir niemals darauf.“ Friedrich von Schiller
- „Das Herabsinken einer großen Masse unter das Maß einer gewissen Subsistenzweise, die sich von selbst als die für ein Mitglied der Gesellschaft notwendige reguliert – und damit zum Verluste des Gefühls des Rechts, der Rechtlichkeit und der Ehre, durch eigene Tätigkeit und Arbeit zu bestehen -, bringt die Erzeugung des Pöbels hervor, die hinwiederum zugleich die größere Leichtigkeit, unverhältnismäßige Reichtümer in wenige Hände zu konzentrieren, mit sich führt.“ Georg Wilhelm Friedrich Hegel
- „Wer die Regel des Rechts nicht in sich trägt, findet von außen wenig Leitung.“ Johann Gottfried Seume
- „Soviel ist gewiss: Alles was die gesellschaftliche Rechtlichkeit im Volk auslöscht, das ist immer die eigentliche und ursprüngliche Quelle des Aufruhrs.“ Johann Heinrich Pestalozzi
- „Recht ist unausgesetzte Arbeit und zwar nicht bloß der Staatsgewalt, sondern des ganzen Volkes. Jeder Einzelne, der in die Lage kommt, sein Recht behaupten zu müssen, übernimmt an dieser nationalen Arbeit seinen Anteil, trägt sein Scherflein bei zur Verwirklichung der Rechtsidee auf Erden.“ Rudolf von Jhering
- „Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das über das Gerechte entscheidet.“ Aristoteles
- „Wo das, was für gerecht galt, ohne daß neue Verhältnisse eintraten, in seiner Anwendung auf die Wirklichkeit selbst nicht seinem Begriff entsprach, da war es nicht gerecht. Wo aber bei einem Wechsel der Verhältnisse das bestehende und sich gleich bleibende Recht nicht mehr zuträglich war, da war es zwar so lange gerecht, als es der gegenseitigen Gemeinschaft der Staatsbürger nützte; später aber, als es nicht mehr nützte, war es nicht mehr gerecht.“ Epikur
- „Das Richtige steht wohl noch über dem Recht.“ Menander
- „Kein Staat kann ohne Recht, kein Recht ohne Staat bestehen.“ Aurelius Augustinus
- „Das höchste Recht ist oft das höchste Übel.“ Terenz